Zulassungsvoraussetzung
Abschluss eines fachlich einschlägigen grundständigen Studienganges (BA, Diplom oder Magister) mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug.Besondere Eignung durch überdurchschnittliche Abschlussnote und/ oder spezifische Berufserfahrung auf einem der Gebiete des Studienganges. Bei den Studiengängen, zu denen dieser Studiengang konsekutiv ist, muss die Abschlussnote mindestens 2,5 betragen, sofern keine weiteren Eignungselemente vorgesehen sind.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Zugangsordnung unter dem Menüpunkt "Downloads".